Für Jugendämter, ASD & Kostenträger

Informationen für Fachstellen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu unserem SBW-Angebot - von Kapazitäten und Aufnahmekriterien bis hin zu Konzeption und direktem Kontakt zur Fallkoordination.

Indikation

Aufnahme & Ausschluss

Aufnahme-Indikation

  • Bedarf an strukturierter, aber niedrigschwelliger Wohnbegleitung
  • Grundlegende Kooperationsbereitschaft des jungen Menschen
  • Kein akuter psychiatrischer Behandlungsbedarf
  • Ziel: mittelfristige Selbstständigkeit
  • Rechtsgrundlage nach §§ 27, 34, 35, 35a oder 41 SGB VIII liegt vor

Ausschlusskriterien

  • Akute psychische Krise mit stationärem Behandlungsbedarf
  • Aktiver, destabilisierender Suchtmittelkonsum
  • Fehlende oder aktiv verweigerte Mitwirkungsbereitschaft
  • Konkrete Fremdgefährdung ohne bestehendes Schutzkonzept

Bei unklarer Indikation kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie zur Passung und ggf. zu geeigneten Alternativangeboten.

Kinderschutz

Meldewege & § 47 SGB VIII

Wir sind nach § 47 SGB VIII verpflichtet, dem zuständigen Jugendamt unverzüglich Ereignisse oder Entwicklungen zu melden, die für die Weiterentwicklung oder Änderung des Hilfeplans bedeutsam sein könnten.

1. Intern

Meldung an pädagogische Leitung und Geschäftsführung am selben Werktag.

2. Jugendamt

Unverzügliche Information des zuständigen ASD gemäß § 47 SGB VIII.

3. Aufsicht

Information der zuständigen Behörde (Landesjugendamt NRW) bei meldepflichtigen Ereignissen.

Für Jugendämter und ASD

Fall-Anfrage stellen

Rückmeldung werktags innerhalb von 48 Stunden. Für dringende Anfragen stehen wir telefonisch zur Verfügung.