Für Jugendämter, ASD & Kostenträger
Informationen für Fachstellen
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu unserem SBW-Angebot - von Kapazitäten und Aufnahmekriterien bis hin zu Konzeption und direktem Kontakt zur Fallkoordination.
Indikation
Aufnahme & Ausschluss
Aufnahme-Indikation
- Bedarf an strukturierter, aber niedrigschwelliger Wohnbegleitung
- Grundlegende Kooperationsbereitschaft des jungen Menschen
- Kein akuter psychiatrischer Behandlungsbedarf
- Ziel: mittelfristige Selbstständigkeit
- Rechtsgrundlage nach §§ 27, 34, 35, 35a oder 41 SGB VIII liegt vor
Ausschlusskriterien
- Akute psychische Krise mit stationärem Behandlungsbedarf
- Aktiver, destabilisierender Suchtmittelkonsum
- Fehlende oder aktiv verweigerte Mitwirkungsbereitschaft
- Konkrete Fremdgefährdung ohne bestehendes Schutzkonzept
Bei unklarer Indikation kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie zur Passung und ggf. zu geeigneten Alternativangeboten.
Kinderschutz
Meldewege & § 47 SGB VIII
Wir sind nach § 47 SGB VIII verpflichtet, dem zuständigen Jugendamt unverzüglich Ereignisse oder Entwicklungen zu melden, die für die Weiterentwicklung oder Änderung des Hilfeplans bedeutsam sein könnten.
1. Intern
Meldung an pädagogische Leitung und Geschäftsführung am selben Werktag.
2. Jugendamt
Unverzügliche Information des zuständigen ASD gemäß § 47 SGB VIII.
3. Aufsicht
Information der zuständigen Behörde (Landesjugendamt NRW) bei meldepflichtigen Ereignissen.
Für Jugendämter und ASD
Fall-Anfrage stellen
Rückmeldung werktags innerhalb von 48 Stunden. Für dringende Anfragen stehen wir telefonisch zur Verfügung.