Unser Angebot
Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen
Wir begleiten junge Menschen auf dem Weg in die Selbstständigkeit - fachlich fundiert, verlässlich und mit einem klaren pädagogischen Konzept. Unser Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 27 Jahren, die Unterstützung nach §§ 34, 41 SGB VIII benötigen.
Schwerpunkt
Care-Leaver
Der Übergang aus stationärer Jugendhilfe in die Selbstständigkeit ist einer der vulnerabelsten Momente im Leben junger Menschen. Wir begleiten Care-Leaver gezielt in dieser Übergangsphase - mit Continuity of Care als Leitmotiv.
Rechtsgrundlage ist § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige). Die Betreuung kann auf Antrag bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden.
- Koordination mit abgebendem Träger für einen sanften Übergang
- Stabilisierung von Schul-, Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen
- Aufbau eines verlässlichen sozialen Netzwerks
Schwerpunkt
Unbegleitete Minderjährige (UMA)
Unbegleitete Minderjährige Ausländer:innen (UMA) bringen spezifische Bedarfe mit, die kultursensibles Handeln und institutionsübergreifende Kooperation erfordern.
- Kultursensible Begleitung - mehrsprachig, diskriminierungssensibel
- Unterstützung beim Spracherwerb und schulischer Integration
- Kooperation mit BAMF, Ausländerbehörde und Rechtsberatung
- Begleitung von Asylverfahren und Aufenthaltssicherung
Pädagogische Arbeit
6 Kernkompetenzbereiche
Die Betreuung orientiert sich an sechs Kompetenzbereichen, die im individuellen Hilfeplan (§ 36 SGB VIII) gewichtet und regelmäßig überprüft werden.
Gesundheit
Unterstützung bei der Wahrnehmung medizinischer Versorgung, psychischer Stabilisierung und gesunder Alltagsroutinen.
Alltagslogistik
Haushaltsführung, Einkaufen, Kochen, Wäsche - schrittweise Übernahme von Eigenverantwortung.
Finanzen
Budgetplanung, Umgang mit Behörden, Vermeidung von Schulden - praxisnah und ohne Bevormundung.
Administration
Behördengänge, Anträge, Post - wir begleiten und befähigen, nicht erledigen.
Selbstorganisation
Tagesstruktur, Schule, Ausbildung, Arbeit - verlässliche Begleitung bei der Entwicklung von Routinen.
Soziale Integration
Beziehungsgestaltung, Freizeitgestaltung, Netzwerkaufbau - Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Prozess
Von der Anfrage bis Leaving Care
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01
Anfrage
Fachstelle nimmt Kontakt auf - telefonisch oder über das Fall-Anfrage-Formular.
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02
Clearing
Gegenseitiges Kennenlernen, Prüfung der Passung, Klärung von Kapazitäten.
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03
Aufnahme
Aufnahmeentscheidung, Abschluss der Betreuungsvereinbarung, Einzug.
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04
Hilfeplan § 36
Gemeinsame Zielformulierung mit dem jungen Menschen, der Familie und dem Jugendamt.
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05
Verselbstständigung
Schrittweise Übernahme von Eigenverantwortung - individuell begleitet.
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06
Leaving Care
Vorbereitung des Übergangs in vollständige Selbstständigkeit oder Anschlussmaßnahme.
Rechtlicher Rahmen
Rechtsgrundlagen
- § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
- § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- § 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung
- § 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan
- § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
Transparenz
Ausschlusskriterien
Das SBW ist kein geeignetes Angebot bei folgenden Konstellationen:
- Akute psychische Krisen, die stationäre psychiatrische Versorgung erfordern
- Aktiver, destabilisierender Suchtmittelkonsum
- Fehlende oder verweigerte Mitwirkungsbereitschaft
- Konkrete Fremdgefährdung ohne Schutzkonzept
Bei Unsicherheit sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne zu geeigneten Alternativangeboten.
Häufige Fragen
FAQ
Für Jugendämter und ASD
Fall-Anfrage stellen
Wir melden uns werktags innerhalb von 48 Stunden. Für dringende Anfragen stehen wir telefonisch zur Verfügung.